Gebiet des Weltnaturerbes Wattenmeer, Bild: CWSS

Gebiet des Weltnaturerbes Wattenmeer, Bild: CWSS

BUND fordert mehr Schutz für Weltnaturerbe Wattenmeer

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert beim Ausbau der Windenergie auf See und bei geplanten Erdgasförderungen das Wattenmeer besser zu schützen, insbesondere um den Titel „UNESCO-Weltnaturerbe“ zu erhalten. Dem Schutz des Wattenmeers müsse konsequent Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen eingeräumt werden, denn der Status des Gebietes sei durch Nutzungsinteressen stark bedroht.

Im letzten Zustandsbericht von September 2023 hatte die Welterbe-Kommission der UNESCO erklärt, dass die Rohstoffgewinnung mit dem Weltnaturerbe-Status des Wattenmeers unvereinbar sei. Die UNESCO hatte Deutschland und die Niederlande daher aufgefordert, von der Öl- und Gasförderung im Wattenmeer und seiner direkten Umgebung abzusehen.

Der BUND fordert deshalb in einem Positionspapier ein Verbot der Erdöl- und Erdgasförderung im Wattenmeer. Dies soll auch für Vorhaben gelten, die außerhalb des Wattenmeers liegen, die das Naturgebiet aber beeinträchtigen könnten. Auch die Ausbauziele für die Offshore-Windkraft und die dafür notwendigen Stromtrassen durch das Wattenmeer sollen laut BUND reduziert werden.

Es werde von der Politik mehr Einsatz und ein wirksames Maßnahmenprogramm erwartet, um den weltweit einmaligen Wert des Wattenmeers zu erhalten, die Auswirkungen der Nutzungsinteressen auf ein verträgliches Maß zu begrenzen und den Status als Weltnaturerbe zu erhalten, so die Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen.

Weltnaturerbe-Wattenmeer. Foto: LKN-SH

Weltnaturerbe-Wattenmeer. Foto: LKN-SH

Mit dem UNESCO-Schutzstatus läßt sich prächtig werben; er ist aber auch Verpflichtung der drei Küstenländer, den von der UNESCO formulierten Schutzanspruch einzuhalten. Ein Dilemma, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht, nicht nur für die Industrie.

Hintergrund-Info

Das Weltnaturerbe Wattenmeer erstreckt sich entlang der Nordseeküste von den Niederlanden über Deutschland bis Dänemark und umfasst eine Fläche von etwa 11.500 km². Etwa 2.300 Pflanzen- und Tierarten leben in und von den Salzwiesen, die brackwasserhaltigen Zonen beherbergen circa 2.700 weitere Arten. Zu den im Wattenmeer lebenden Säugetieren zählen Seehunde, Kegelrobben und Schweinswale. Im Schlick tummeln sich Muscheln, Krebse und Würmer. Das Watt ist Laichplatz und Kinderstube von zahlreichen Meeresfischen, wie Scholle und Seezunge und das große Nahrungsangebot des Wattenmeeres ist für Zugvögel unentbehrlich.

Wadden Sea National Park

2009 wurde das deutsch-niederländische Wattenmeer in die UNESCO-Welterbe-Liste aufgenommen. 2011 wurde es um das Hamburgische Wattenmeer erweitert und 2014 folgte der dänische Teil zusammen mit einer seewärtigen Erweiterung des niedersächsischen Wattenmeeres.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Gebiets in die Welterbeliste der UNESCO ist sein „außergewöhnlicher universeller Wert“. Das bedeutet, dass das Gebiet mindestens eines der zehn Auswahlkriterien und die hohen Anforderungen an Integrität, Schutz und Management erfüllen muss.
Das Wattenmeer hat eine weltweit herausragende Bedeutung aufgrund seiner „geologischen und ökologischen Prozesse“ sowie seiner Bedeutung für den „Erhalt der biologischen Vielfalt“. Aufgrund dieser Kriterien wurde es von der UNESCO als Welterbe der Menschheit anerkannt und steht auf einer Stufe mit anderen weltberühmten Naturwundern wie dem Grand Canyon in den USA und dem Great Barrier Reef vor der Küste Australiens.

Logo Weltnaturerbe-Wattenmeer. Grafik: UNESCO

Logo Weltnaturerbe-Wattenmeer. Grafik: UNESCO

Definition

Welterbestätten sind Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. Ihnen gemeinsam ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert, ihre Bedeutung nicht nur für nationale oder lokale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit. Der Schutz und nachhaltige Erhalt dieser Stätten liegt deshalb in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft.

Quelle: Hamburger Abendblatt, BUND, UNESCO

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