Der Flugzeugträger „HMS Queen Elizabeth“ der Royal Navy hat Hamburgs Hafen am Samstag, 23.11.2024, wieder verlassen – ohne nennenswerte Zwischenfälle – bis auf einen kleinen Schönheitsfehler.
Wie das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr in Berlin bestätigte, wurde am Freitag über dem am Cruise-Terminal Steinwerder festgemachten Flugzeugträger eine Drohne mit gut 2 Metern Durchmesser gesichtet. Entsprechende Fluggeräte werden zwar vom DronePort der Hamburg Port Authority (HPA) unweit des Hafenmuseums gestartet, aber diese Drohne gehörte nicht dazu.
Neben den Hafenanlagen, die von der Heimatschutzkompanie bewacht wurden, und der wasserseitigen Sicherung durch die Wasserschutzpolizei war natürlich auch der Luftraum um die „HMS Queen Elizabeth“ gesperrt. Zu dessen Absicherung wurde unter anderem auch ein Drohnenabwehrtrupp der Bundeswehr mit dem Störsendesystem HP-47 eingesetzt, von dem allerdings keine "Schussabgabe" erfolgt sei, so die Bundeswehr.
Mit dem Störsender hätte man die Verbindung zwischen Steuerung und Fluggerät unterbrechen können, was zur automatischen Rückkehr der Drohne zum Startpunkt oder zum Absturz geführt hätte.
Zeugen wollen jedoch beobachtet haben, dass die nicht identifizierte Drohne auf dem Gelände eines Containerterminals verschwunden sei. Von den Abmessungen her ist eher auf ein für militärische Lageerkundung und behördliche Luftbilddokumentierung genutztes Fluggerät zu schließen, als auf ein privates Hobbygerät.
Einsatz in der Bundeswehr
Wie das Informationsportal bundeswehr.de im März 2023 informierte, ist das Störsendesystem HP-47 in der Bundeswehr bereits seit 2017/2018 bei MINUSMA in Mali im Einsatz (Mission Multidimensionnelle Intégrée des Nations Unies pour la Stabilisation au Mali).
Auch in Litauen nutzt die Bundeswehr dieses System. Dort fliegen im Durchschnitt täglich drei unbekannte Drohnen über den Truppenübungsplatz Pabradė. Hier üben die multinationalen Anteile der eFP (enhanced Forward Presence Battlegroup), außerdem befinden sich hier die Camps Adrian Rohn und Herkus, wo die US-Streitkräfte mittlerweile feste Sensoren und Effektoren zur Drohnenabwehr installiert haben. Im übrigen wird im Gebiet von Pabradė jede Flugbewegung aufgeklärt und der Flugweg der Drohnen verfolgt.
Störsendesystem HP-47
Der schultergestützte Störsender hat eine Länge von 113 Zentimetern und ein Gewicht von 8,5 Kilogramm. Das System bestehet aus zwei tragbaren Jammer-Kanonen und einer stationären Sensor-Einheit. Für den HP-47 bestehen drei Störungsarten:
Zum einen unterdrückt er das Global Navigation Satellite System (GNSS) Signal, wodurch the Drohne nicht mehr über GPS gesteuert werden kann. Die Drohne überträgt zwar weiterhin Daten und Bilder und sie ist nach wie vor steuerbar, aber sie kann keine programmierten Routen mit GNSS/GPS-Unterstützung außerhalb der Sichtlinie des Piloten abfliegen.
Bei der zweiten Störvariante wird the Verbindung der Fernsteuerung (RC – Remote Control) also das Signal zwischen Drohne und Bediener unterbrochen. Steuerung sowie Bild- und Datenübertragung sind dann nicht mehr möglich. Je nach Programmierung der Drohne werden nach der Trennung der Fernsteuerungsverbindung automatische Notfallprogramme aktiviert. Entweder kehrt the Drohne zum Startpunkt zurück, oder sie leitet eine automatisierte Notfalllandung vor Ort ein. Vor allem bei älteren Modellen kann dieser Störeinsatz auch zum Absturz of the Fluggerätes führen.
The dritte Einsatzmöglichkeit ist das Senden von GNSS- und RC-Störsignalen, wodurch the Drohne umgehend eine Notlandung einleitet, weil sie orientierungslos geworden auch den Weg zu ihrem Startpunkt nicht mehr finden kann.
Bei Tests auf freier Fläche war der Störsender in Litauen auf mehrere Kilometer und auch ohne Sichtkontakt erfolgreich.
Warum denn nicht gleich?
Da stellt sich die sofortige Frage, warum denn das Ding nicht einfach vom Himmel geholt wurde? Welche Skrupel sollten einen Entscheider davon abhalten, das Feuer frei zu geben?
Es ist das leidige Drohnen-Dilemma in Friedenszeiten über bewohntem Gebiet: Geht von der Drohne an sich Gefahr aus – (sollte sie mit einem Sprengsatz oder ähnlichem "bewaffnet" sein) oder stellt die herabfallende Drohne oder Teile davon grundsätzlich ein Verletzungsrisiko für unbeteiligte Personen dar?
Die Frage stellt sich insbesondere, wenn eine elektronische Bekämpfung erfolgt und – wie tagtäglich in der Ukraine – eine Sprengladung der Kampfdrohnen nicht unmittelbar durch einen Treffer zerstört wird, wodurch der Schaden dann dennoch am Boden durch den ungezielten Einschlag verursacht wird.
ajs, bundeswehr.de, ndr, tag24, thb
0 Kommentare