Am 20. Juli gingen Kräfte der EU-geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI zur Überprüfung der Schiffsregistrierung an Bord des Öltankers MV SOUTH STAR, da der begründete Verdacht bestand, unter falscher Flagge und damit gegen das Seevölkerrecht verstoßend zur See zu fahren.
The Internationale Seerecht ist einer der ältesten Anteile des Völkerrechts und ordnet die Rechte und Pflichten von Staaten im maritimen Raum. Der Artikel 110 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen erlaubt Besatzungen von Kriegsschiffen auf Hoher See das Betreten eines Handelsschiffes, sollten Hinweise vorliegen, dass es staatenlos ist oder eine Flagge zu Unrecht führt. In diesem Fall stand das Schiff aufgrund seiner Rolle beim Transport von russischem Öl und Erdölprodukten auch auf einer der EU-Sanktionslisten. Von der Anwendung „irregulärer und risikoreicher“ Vorgehensweisen in der Schifffahrt darf bei diesen zur sogenannten „Schattenflotte“ zählenden Fahrzeugen ausgegangen werden. Darunter fallen betrügerische Registrierung, manipulierte Positionssignale und unzureichende Versicherung von Schiff und Ladung.
Die EU-Marineoperation IRINI – ursprünglich zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegen Libyen eingerichtet – wurde im März 2026 von den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines umfassenderen europäischen Vorgehens auch dazu ermächtigt, Flaggenüberprüfung insbesondere bei sanktionierten Schiffen durchzuführen. Nachdem im Mai eine erste Kontrolle erfolgte, wurden im Juni von IRINI-Kräften im Mittelmeer drei weitere Tanker der mutmaßlichen Schattenflotte inspiziert. Zusätzlich hat die EU die Kräfte der Anti-Piraterie-Operation ATALANTA ermächtigt, in den Gewässern vor dem Horn von Afrika und in Teilen des westlichen Indischen Ozeans – also auf der Route des russischen Öls zu den Abnehmern in Asien – in gleicher Weise vorzugehen.

