Taucher der Uni-Rostock erforschen Seegraswiesen in der Ostsee. Bild: NDR/Jörn Zahlmann

Taucher der Uni-Rostock erforschen Seegraswiesen in der Ostsee. Bild: NDR/Jörn Zahlmann

Verwaltung bremst Seegrasrenaturierung in der Ostsee

In der Ostsee soll verlorener Lebensraum zurückkehren. Doch "bürokratischer Irrsinn" der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) drohten die Seegrasrenaturierung auszubremsen. Im Mittelpunkt stand ein Nutzungsentgelt für den Meeresboden – auch dann, wenn Umweltverbände und Tauchvereine dort ehrenamtlich Seegras pflanzen.

Seegraswiesen stabilisieren den Meeresboden, bremsen Oberflächenwellen und leisten damit einen Beitrag zum Küstenschutz. Sie binden Kohlendioxid, setzen Sauerstoff frei, fördern die Biodiversität und dienen Fischen als Aufzuchtgebiet. In der schleswig-holsteinischen Ostsee pflanzten ehrenamtliche Tauchkräfte der Meeresschutzorganisation Sea Shepherd 2025 auf einem Hektar gut 100.000 Seegrassetzlinge.

Auch Mecklenburg-Vorpommern erfasst und erforscht seit 2025 die Seegrasbestände. Das Projekt „MV Seagrass for Climate“ soll den Gesundheitszustand der Wiesen bestimmen und gegebenenfalls neue Flächen anlegen. Der Bund fördert das Vorhaben in den kommenden acht Jahren mit rund 12 Millionen Euro. Die wissenschaftliche Leitung liegt derzeit bei der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Für 2026 waren nach Angaben der Organisatoren zwei bis vier Hektar neue Seegraswiesen vorgesehen. Dann verlangte die WSV unter Verweis auf die Gesetzeslage ein Nutzungsentgelt für das Gärtnern auf dem Meeresboden. Die haushalterischen Vorgaben gelten unabhängig davon, ob die Nutzung ehrenamtlich oder unternehmerisch erfolge. Zusätzlich müsse ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen werden, der Verantwortlichkeit, Haftung, Nutzungsumfang, Zeitraum, Kündigung und Entgelt regelt.

Die Seegrasfachleute des Kieler GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung, die das Vorhaben mit dem Forschungsprojekt Zobluc (Zostera marina als Blue Carbon-Kohlenstoffspeicher in der Ostsee) wissenschaftlich begleiten, halten jährliche Nutzungsgebühren für nicht nachvollziehbar. Aus Sicht von GEOMAR wird lediglich ein guter natürlicher Umweltzustand wiederhergestellt. Die Renaturierung sei eines der wenigen Mittel, um den belasteten Ökosystemen der Ostsee kurzfristig Entlastung zu verschaffen. Die Organisatoren betonten, dass Nutzungsentgelte die Wiederanpflanzung blockiere und den offiziellen Zielen der EU-Wiederherstellungsverordnung und dem nationalen Aktionsplan Ostseeschutz widerspreche.

Damit traf eine naturschutzfachlich begründete Maßnahme auf ein Verwaltungsverfahren, das ihre praktische Umsetzung gefährdete. Nach Angaben der Organisatoren konnten weder das EU-Renaturierungsgesetz noch die Argumentation der Verbände die WSV umstimmen. Dies zeigt, wie ein bürokratischer Vorgang den Schutz des Meeresbodens erschweren kann.

Denn nach Auffassung der WSV stelle das Einbringen von Pflanzen in den Meeresboden eine Sondernutzung dar. Nach Bundehaushaltsordnung und Bürgerlichem Gesetzbuch müsse der Bund als Eigentümer dafür ein Nutzungsentgelt verlangen, da die bestehenden Vorschriften schlichtweg keine Kategorien für unentgeltlichen, ehrenamtlichen Naturschutz dieser Art vorsehen.

Die Umweltschützer argumentierten, dass die Renaturierung der Ostsee keine gewerbliche Nutzung, sondern eine reine ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit sei.

Damit hat die WSV nach rechtlicher Prüfung formaljuristisch zwar alles richtig gemacht – gleichwohl hätten dadurch alle verloren. Bemerkenswert ist allerdings, dass nicht die WSV den Mut für die richtige Entscheidung aufbringen konnte, sondern erst das übergeordnete Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingreifen musste. Dies hat im August 2026 das monatelange Verwaltungsverfahren um die Gebührenpflicht einer Seegrasrenaturierung in der Ostsee durch eine Entscheidung kurzerhand beendet. Zukünftig ist das Anpflanzen von Seegras auf Bundesflächen an den Seewasserstraßen kostenlos, sofern ein öffentliches Interesse nachgewiesen wird.

Halten wir fest: Renaturierung im Sinne des Umweltschutzes ist keine Nutzung, sondern ein Erfordernis – und eine staatliche Aufgabe!

 

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