Mit dem "Fragebogen Wehrdienst" bereitet die Bundeswehr die Wiedereinführung der verpflichtenden Musterung vor.
Grundlage ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG), das der Bundestag Ende vergangenen Jahres verabschiedet hat und das seit dem 1. Januar 2026 gilt. Kern des Gesetzes ist die Wiedereinführung der verpflichtenden Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008, verpflichtend für gesamte Jahrgänge wird das jedoch erst zum 01.07.2027 wirksam. Ziel ist es, die Personalstärke der Bundeswehr bis 2035 auf 260.000 Soldatinnen und Soldaten zu erhöhen (siehe unten). Parallel dazu soll die Reserve auf mindestens 200.000 Personen anwachsen. Anders als Frauen sind Männer der betroffenen Jahrgänge gesetzlich zur Rückmeldung verpflichtet: der Dienst ist freiwillig, Fragebogen und Musterung sind Pflicht. Der Fragebogen erfasst persönliche Angaben, Informationen zur Eignung sowie die grundsätzliche Bereitschaft zum Wehrdienst.
Wie läuft es an? So viel vorweg: es ist zumindest kein Misserfolg, obwohl es vielleicht manche gerne so gesehen hätten.
Nach unseren Quellen beantworten tatsächlich nicht alle der seit dem15. Januar und dem 24. April angeschriebenen 18-jährigen 194.000 Männer und Frauen das Anschreiben. Betrachten wir nur die Männer, reagieren nicht alle fristgerecht. Das Gesetz berücksichtigt die Postlaufzeiten und gewährt eine Frist von einem Monat. Ist diese Frist abgelaufen, gibt es ein Erinnerungsschreiben mit förmlicher, rechtssicherer Zustellung und einer Fristsetzung. Bisher haben rund 15% dieses Schreiben erneut erhalten, und nur von diesen erneut angeschriebenen Männern reagierten weniger als ein Viertel nicht. Das Ergebnis ist, dass somit 96% der Fragebögen zurückkommen. Die Interpretation seitens des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND), dass 28% den Fragebogen ignorierten, ist also irrig. Das quantifiziert nur die Zahl derer, die auch nach der zweiten Aufforderung nicht reagieren. Ausbleibende Antworten sollen laut Verteidigungsministerium nicht hingenommen werden und können mit einem Bußgeld belegt werden. Auf Nachfrage hieß es, dass sei bisher noch nicht zum Tragen gekommen.
Fazit: die Fragebogenaktion verläuft nach Plan, aber für eine Bilanz ist es zu früh, man hat lediglich einen Trend.

So sollen bisher etwa die Hälfte signalisiert haben, dass Sie sich vorstellen könnten, Dienst in der Bundeswehr zu leisten. Das betrifft sowohl den freiwilligen Wehrdienst von mindestens sechs Monaten als auch die Absicht, ganz sicher Soldat werden zu wollen. Der Fragebogen hat eine Interessenskala von 1 - 10. Dabei ist 1 nur ein vages, die 10 ein sicheres Interesse. Ob daraus tatsächlich Dienstverhältnisse entstehen, bleibt abzuwarten. Meinungsbildung zu beruflichen Fragen ist in diesen jungen Jahren sehr volatil. Darum geht es auch gar nicht, denn die Fragebogenaktion ist keine Maßnahme der Nachwuchsgewinnung und dient auch nicht der Erweckung der Wehrpflicht. Es handelt sich - und dieses Missverständnis muss man auflösen - um den Beginn der Wiedereinführung der Musterungspflicht als Grundlage für die Wehrerfassung. Deutschland führt die Wehrüberwachung wieder ein, aber nicht die allgemeine Wehrpflicht. Dazu bedarf es der verpflichtenden Musterung, ob man nun Interesse angekreuzt hat oder nicht.
Wie geht es weiter? Ist die Tauglichkeit festgestellt, bleibt es für den gemusterten jungen Menschen dabei, denn eine verpflichtende Einberufung ist nicht vorgesehen. Nach persönlicher Interessenlage kann man sich freiwillig melden. Dann greift das bereits jetzt genutzte vorhandene System der Assessments und konkreten Einplanungen. Dass sich aus der Wehrüberwachung ein Bewusstsein für die Bundeswehr als Arbeitgeber und die Befassung mit dem Dienst an der Waffe als positiv für die Regeneration der Streitkräfte entwickelt, ist ein wünschenswerter Nebeneffekt, die anvisierte Umfangsstärke der Bundeswehr zu erreichen. Ob das klappt, ist derzeit schwierig abzusehen, andere gesellschaftliche Faktoren beeinflussen die Nachwuchslage nämlich auch: zum Beispiel die Entwicklung der Wirtschaft.
Es wird sich erst im nächsten Jahr zeigen, ob die Mühen der Bundeswehr um Nachwuchs mit der Einführung des neuen Wehrdienstmodells eine positive Bilanz erfahren. Ein Selbstläufer ist das ebenso wie das bisherige System nicht.
Verteidigungsminister Boris Pistorius ist verpflichtet, dem Bundestag, beginnend ab dem 1. Januar 2027, halbjährlich Bericht zu erstatten. Belastbare und repräsentative Ergebnisse wird es also erst im nächsten Jahr geben.
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version schrieben wir, dass 28% den Fragebogen nicht beantworten, das war so nicht richtig. Wir veröffentlichen somit den Bericht nach aktualisierten Recherchen erneut (kdk/hsc)
Bis 2035 ist der Aufwuchs der Streitkräfte auf 460 000 Soldatinnen und Soldaten, davon bis zu 260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten und mindestens 200 000 Reservistinnen und Reservisten zur Erfüllung der NATO-Fähigkeitsziele, vorgesehen. Dem liegen gem. WDModG folgende Aufwuchspfade zugrunde:
Jahr - Aktive Soldatinnen/Soldaten und Reservistinnen und Reservisten
2026 186 000 bis 190 000 und 70 000 bis 80 000
2027 190 000 bis 193 000 und 80 000 bis 100 000
2028 193 000 bis 198 000 und 100 000 bis 120 000
2029 198 000 bis 205 000 und 120 000 bis 140 000
2030 204 000 bis 212 000 und 140 000 bis 160 000
2031 210 000 bis 220 000 und 160 000 bis 180 000
2032 218 000 bis 230 000 und 180 000 bis 200 000
2033 228 000 bis 242 000 mindestens 200 000
2034 240 000 bis 256 000 mindestens 200 000
2035 255 000 bis 270 000 mindestens 200 000


