Patrouille zur Bekämpfung der Piraterie im Golf von Guinea. Foto: Marine Nationale

Patrouille zur Bekämpfung der Piraterie im Golf von Guinea. Foto: Marine Nationale

Piraterie 2026: Deutlicher Rückgang, aber keine Entwarnung

Report zur Piraterie 2026: Die Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See haben in der ersten Jahreshälfte 2026 weltweit deutlich abgenommen.

Das International Maritime Bureau (IMB) der Internationalen Handelskammer (ICC) registrierte von Januar bis Juni 38 Vorfälle, so wenige wie seit 1992 nicht mehr. Dennoch warnt das IMB vor Selbstzufriedenheit: Insbesondere vor Somalia haben sich die Aktivitäten wieder verstärkt.

Der im Juli veröffentlichte Bericht verzeichnet für die ersten sechs Monate 27 Fälle bei denen Schiffe geentert wurden, fünf Vorfälle betrafen Entführungen. In drei Fällen wurde auf Schiffe geschossen, drei weitere Ereignisse wurden als sonstige Vorfälle eingestuft. Damit liegt die Zahl deutlich unter den Vergleichswerten der Vorjahre: Im ersten Halbjahr 2025 waren es 90, im gleichen Zeitraum 2024 insgesamt 60 Vorfälle.

Trotz des Rückgangs waren 70 Besatzungsmitglieder betroffen. 67 Seeleute wurden als Geiseln genommen, zwei bedroht und einer verletzt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Entwicklung vor Somalia. Nach Angaben des IMB waren somalische Piraten für 94 Prozent der Vorfälle verantwortlich, bei denen Besatzungsmitglieder als Geiseln genommen wurden. Die Zahlen zeigen, dass sie weiterhin in der Lage sind, Schiffe unterschiedlicher Typen zu entern und Besatzungen zu entführen. Das IMB bewertet den weltweiten Rückgang zwar als ermutigend, sieht aber keinen Anlass für Entwarnung.

Zur positiven Entwicklung habe nach Einschätzung des IMB auch die konsequente Anwendung bewährter Best Management Practices (BMP) zum Schutz von Schiffen und Besatzungen vor Piraterie beigetragen. Diese hätten geholfen, Entführungen zu verhindern. Gleichzeitig fordert das IMB internationale Seestreitkräfte auf, darunter die im Rahmen der EU-Operation Atalanta eingesetzten Kräfte, ihre starke und sichtbare Präsenz aufrechtzuerhalten. Sie soll abschreckend wirken und einer möglichen Zunahme der Piraterie entgegenwirken.

Besondere Bedeutung haben die stark frequentierten Handelsrouten zwischen Ost und West. Als zentrale Verkehrsadern des Welthandels erfordern sie nach Einschätzung des IMB ein anhaltendes Engagement sowie eine enge Zusammenarbeit der Anrainerstaaten. Kontinuierliche Überwachung und koordinierte Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Zahl der Vorfälle weiter zu senken und die Sicherheit und Schutz von Seeleuten und der internationalen Schifffahrt dauerhaft zu gewährleisten.

Background

Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf See sind völkerrechtlich nicht gleichzusetzen. Nach Artikel 101 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) bezeichnet Piraterie rechtswidrige Gewalt, Freiheitsberaubung oder Plünderung zu privaten Zwecken, die auf Hoher See oder an einem Ort außerhalb der Hoheitsgewalt eines Staates gegen ein anderes Schiff, dessen Besatzung oder dessen Ladung gerichtet ist.

Für vergleichbare Taten innerhalb staatlicher Hoheitsgewässer verwendet die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) den Begriff „armed robbery against ships“, also bewaffneter Raubüberfall gegen Schiffe. Er umfasst entsprechende Gewalthandlungen oder deren Androhung in den inneren Gewässern, Archipelgewässern oder im Küstenmeer eines Staates.

Die Unterscheidung ist rechtlich relevant. Während bei Piraterie auf Hoher See grundsätzlich das Prinzip der universellen Zuständigkeit greift, liegt die Zuständigkeit für bewaffnete Raubüberfälle innerhalb der Hoheitsgewässer grundsätzlich beim jeweiligen Küstenstaat.

 

 

kdk, DefenceWeb

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