Der vor Rügen auf Reede liegende Öltanker „Eventin“ darf von deutschen Behörden weiterhin weder verkauft noch anderweitig genutzt werden. Das entschied der Bundesfinanzhof mit Sitz in München im Dezember und bestätigte damit eine frühere Entscheidung zugunsten der Schiffseigner.
Festsetzung
Der unter panamaischer Flagge fahrende Tanker war im Januar 2025 vor der deutschen Ostseeküste treibend beschlagnahmt worden. Zuvor hatte das Schiff Russland mit rund 100.000 Tonnen Rohöl im geschätzten Wert von etwa 40 Millionen Euro verlassen. Nach Angaben des Gerichts befand sich die „Eventin“ auf dem Weg nach Indien.
Verdacht
Deutsche Behörden gehen davon aus, dass der Tanker Teil einer sogenannten russischen Schattenflotte ist. Mit solchen Schiffen versucht Russland, die nach der Invasion der Ukraine im Jahr 2022 verhängten Sanktionen der Europäischen Union zu umgehen. Branchenexperten warnen seit Längerem, dass diese oft schlecht gewarteten und vielfach unzureichend versicherten Schiffe erhebliche Sicherheits- und Umweltrisiken darstellen. Ähnliche Sorgen werden auch von anderen europäischen Staaten geteilt.
Eigentümerrechte
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass die nicht namentlich genannten Eigner des Tankers bereits in einer Vorinstanz erfolgreich gegen die Beschlagnahme durch die Zollbehörden vorgegangen waren. In zwei getrennten Verfahren bestätigte das oberste deutsche Finanzgericht nun diese Entscheidungen. Damit sind die Handlungsmöglichkeiten der deutschen Behörden vorerst stark eingeschränkt.
Ungewisse Perspektive
Das Bundesfinanzministerium, in dessen Zuständigkeit der Zoll fällt, erklärte, das Urteil sei vorläufig. Eine abschließende Entscheidung darüber, wie mit dem Tanker verfahren werden könne, stehe noch aus. Zu möglichen nächsten Schritten wollte sich das Ministerium nicht äußern. Russische Behörden erklärten ihrerseits, über das Schiff und dessen Eigentümer keine Informationen zu besitzen. Wen wunderts.
Unabhängig vom konkreten Einzelfall halten EU-Vertreter an den Sanktionen fest. Ziel ist es, Moskau wirtschaftlich unter Druck zu setzen und seine Fähigkeit zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine zu begrenzen. Dabei rücken insbesondere Schiffe in den Fokus, die trotz bestehender Beschränkungen weiterhin Öl, Waffen oder Getreide transportieren.
Politischer Rahmen
Im Kern geht es um das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Gefahrenabwehr und Sanktionsdurchsetzung einerseits und dem verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht andererseits. Der Fall unterstreicht einmal mehr die rechtlichen Grenzen staatlichen Handelns bei der Durchsetzung von Sanktionen auf See und zeigt die strukturellen Defizite im europäischen Sanktionsregime auf. Damit entwickelt sich das Tauziehen um die „Eventin“ zum Präzedenzfall, der die Notwendigkeit präziserer rechtlicher Instrumente zur Durchsetzung maritimer Sanktionen schonungslos offenlegt.
kdk, bairdmaritime

