3D-Rendering eines Unterseekabels. Bild: Adobe Stock

3D-Rendering eines Unterseekabels. Bild: Adobe Stock

Rotes Meer: Beschädigte Seekabel werden repariert

Mehr als ein Dutzend Unterwasserkabel sind durch das Rote Meer verlegt. Mindestens drei von ihnen wurden wohl durch den Anker eines durch die Houthi-Milizen angegriffenen Frachtschiffs durchtrennt. Am 18. Februar 2024 wurden zwei Anti-Schiffs-Raketen auf den Massengutfrachter „Rubymar“ (171 Meter, 19.000 Tonnen) abgefeuert, von denen eine das Schiff traf und schwere Schäden verursachte. Das Schiff sank am 2. März.

14. Aug 2024

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  1. Der Schutz kritischer Infrastruktur am Meeresboden ist in Deutschland primär eine Aufgabe der Polizei von Bund und Ländern – jedenfalls in Friedenszeiten. Die Bundeswehr kann auf Antrag Amtshilfe leisten, falls freie Kapazitäten vorhanden sind. Dies war u.a. Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestags- Innenausschusses am 1. Juli 2024 zu den Bundespolizeibefugnissen. Die massiven Defizite in der Sicherheitsstruktur im Verhältnis Bund-Länder-Streitkräfte wurden angesprochen ebenso wie die Forderung nach einer leistungsfähigen Deutschen Küstenwache. Die Stellungnahmen der Sachverständigen sind abrufbar unter

    https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_inneres/anhoerungen/1009796-1009796

    Das Wortprotokoll der Anhörung wird demnächst zur Verfügung stehen.

    Uwe Jenisch, Kiel

    • Das gebetsmühlenartige Referieren der derzeitigen (unzureichenden und unwirksamen!) gesetzlichen Regelung hilft überhaupt nicht weiter. Die BP See ist unfähig, diese Aufgabe zu stemmen (dann könnte sie nichts anderes mehr machen, außerdem bräuchte sie dazu mehr Einheiten und Personal – Realisierung kann man vergessen). Es sei denn, die seefahrenden Dienste aller Ministerien würden zu einer wirklich schlagkräftigen Küstenwache zusammengefaßt, die diesen Namen verdient (wie die US Coast Guard). Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr, als daß in Deutschland die betroffenen Ministeriumsführungen so einem Vorschlag zustimmen würden.
      Es wird höchste Zeit, den Schutz kritischer Infrastruktur in Friedenszeiten gesetzlich als Teil des Auftrags der Streitkräfte (speziell, aber nicht nur) der Marine zu definieren. Erfolgt dies nicht, so werden wir immer wieder von Sabotageversuchen wie auch z.B. den kürzlichen am Fliegerhorst Köln-Wahn überrascht werden. Und NEIN, der Schutz kritischer Infrastruktur durch die Armee wäre KEINE Rückkehr zum Dritten Reich oder eine sonstige Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates!

      Matthias Roesner, Büttelborn