In der letzten Märzwoche gab es mindestens 33 Fälle von so genannter "dunkler Aktivität", russische Öl- und Chemietanker hatten die AIS-Systeme ausgeschaltet.

"Dunkle Aktivität" - russische Öl- und Chemietanker schalten AIS-Systeme aus. mfo-Stockfoto

79 russische Schiffe im 15. Sanktionspaket der EU

Im Rat der Außenminister wurde am 16. Dezember 2024 das 15. Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Maßgebliche Bestandteile des Pakets sind das weitere Vorgehen gegen die russische Schattenflotte, die Aufnahme zahlreicher Personen und Einrichtungen mit Verbindungen zum russischen militärisch-industriellen Komplex und die Verbesserung des rechtlichen Schutzes von EU-Zentralverwahrern. Darin enthalten sind Sanktionen in Form eines Reiseverbotes, des Einfrierens von Vermögenswerten und des Verbots der Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen gegen mehrere chinesische Akteure – ein Novum.

Drei Beschlüsse – unterschiedliche Zielsetzungen

Die Pakete sind in mehreren Beschlüssen anhängig, die sich in ihren Zielsetzungen nuanciert unterscheiden. Mit der Ratsentscheidung 2024/3182 werden restriktive Maßnahmen in Bezug auf Handlungen erlassen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Entscheidung 2024/3187 betrifft restriktive Maßnahmen bezüglich Handlungen Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine. In der neuen Version wird die ursprüngliche Beschlussfassung aus dem Jahre 2014 um 32 natürliche und juristische Personen erweitert, sodass die Liste nun 707 Positionen umfasst. Beschluss 2024/3174 sanktioniert Verantwortliche der russischen Desinformationskampagne. Für alle Maßnahmen gilt, dass der EU-Kommission obliegt, die Durchsetzung der Sanktionen durch die EU-Mitgliedsstaaten zu überwachen.

Mit den Beschlüssen im Rat der Außenminister findet eine monatelang vorbereitete Maßnahme ihr gutes Ende – und dies unter der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft. Nunmehr belegt Brüssel insgesamt 1895 natürliche, 1217 juristische Personen und 79 Schiffe mit restriktiven Maßnahmen.

79 Schiffe der russischen Schattenflotte – namentlich erwähnt

Mit dem 15. Sanktionspaket erhöht sich die Zahl der unter EU-Sanktion stehenden Schiffe um 52 auf 79. Schiffe, die Transporte von russischem Erdöl oder Ölerzeugnissen vornehmen, oder sich an Waffenlieferungen und Getreidediebstahl beteiligen, oder im Verdacht stehen, den russischen Energiesektor zu unterstützen, unterliegen einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen in der EU. Die Begründung wird im Beschlusstext für jedes Schiff mitgeliefert. Neben dem Namen des Schiffes ist auch die IMO-Nummer aufgeführt.

MT "Aegean Unity", Rohöltanker, Beispielfoto. Foto: ACP

Im Dreiklang mit Verbündeten – neben der EU-Liste gibt es eine US- und eine UK-Liste

Die von der US-Behörde OFAC (Office of Foreign Assets Control) im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geführte Sanktionsliste ist sehr umfangreich und erfasst mit 247 Schiffen nicht nur die der Schattenflotte. Immerhin gibt es 21 gemeinsam geführte Nennungen. Auffällig: bei gleicher ISO-Nummer werden vier Schiffe auf der OFAC-Liste mit einem anderen Namen geführt.

Im Vereinigten Königreich verfolgt das Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) im Auftrag der Treasury die britischen Maßnahmen gegen die Ausfuhr von russischem Öl und Ölprodukten. Aktuell befinden sich 73 Öltanker der Schattenflotte auf der Liste des OFSI. Die gemeinsame Schnittmenge mit der EU sind neun Schiffe.

Drei Schiffe finden sich auf allen drei Sanktionslisten: "Kemerovo" (IMO 9312884, alias "NS Columbus"), "Krasnoyarsk" (IMO 9312896, alias "NS Creation") und "Georgy Maslov" (IMO 9610793). Die drei Schiffe sind Rohöltanker des Flaggenstaats Gabun, Eigentümer ist eine Tochter von SovComFlot, bereedert werden sie von Invest Fleet Ltd.. Gemäß AIS befinden sich "Kemerovo" und "Georgy Maslov" aktuell in der Ostsee – auf der Tanker-Reede in der Koporye Bucht – und damit in der Nähe des Ölumschlaghafens Ust-Luga. Für die Korrektheit dieser AIS-Daten – wie letztens häufiger – gibt es keine Gewähr!

 

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