Die Delegierten des 112. Abgeordnetentages des Deutschen Marinebundes forderten auf Ihrer diesjährigen Tagung in Hameln Bundestag und Bundesregierung auf, zur klaren Regelung der Zuständigkeiten auf See ein Seesicherheitsgesetz zu initiieren.
„Moderne Gesellschaften“, so Heinz Maurus, Präsident des Deutschen Marinebundes, „sind abhängig von kritischer Infrastruktur auch im maritimen Umfeld. Sie dient unter anderem der Energieversorgung, dem Datenverkehr und dem Handel über See. Unter Wasser lässt sie sich nur mit erheblichem Aufwand überwachen und schützen.
Angesichts der bereits aufgetretenen Sabotageakte, Nord Stream 2 und an einer Gaspipeline und einem Telekommunikationskabel zwischen Estland und Finnland, sowie insgesamt augenfälligen Bedrohungen kritischer Infrastruktur auf See, müsse optimaler Schutz bereits in Friedenszeiten organisiert werden. Zumal sie sich oft nicht nur über einen Rechtsraum erstreckt, sondern über mehrere verschiedene, über Territorialgewässer, Ausschließliche Wirtschaftszonen und die Hohe See. Daraus ergeben sich heute unterschiedliche Zuständigkeiten nationaler und internationaler, öffentlicher und privatwirtschaftlicher Akteure zu ihrem Schutz.“
Nach Auffassung des Deutschen Marinebundes erfordert der Schutz der maritimen kritischen Infrastruktur, Prozesse, Verfahren und Zuständigkeiten auf Praxistauglichkeit hin zu überprüfen. Das sollte bundeswehrintern, ressortübergreifend, gesamtstaatlich und multinational erfolgen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Erkenntnisse aller Akteure schnell zu einem umfassenden maritimen Lagebild zusammengefasst und bewertet werden können, damit schnell und effizient gehandelt und geschützt werden kann.
„In einem Seesicherheitsgesetz muss klar geregelt werden, wer was tun kann und darf, wenn zum Schutz kritischer Infrastruktur gehandelt werden muss“, so Maurus abschließend.
Hintergrund
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