Rohöltanker EAGLE S am 31.12.2024. Bild: Htm, CC BY-SA 4.0

Rohöltanker EAGLE S am 31.12.2024. Bild: Htm, CC BY-SA 4.0

Finnland – Schiffsoffiziere wegen Sabotage in der Ostsee angeklagt

Spätestens mit Beginn des Ukraine-Krieges sorgen die Fälle mutmaßlicher Sabotage gegen kritische Infrastrukturen (KRITIS) für weltweite Aufmerksamkeit. Insbesondere in der Ostsee wurden Pipelines zerstört und mehrfach Unterwasserkabel durchtrennt. Nun stehen erstmals ein Kapitän und zwei seiner Offiziere des Öltankers „Eagle S“ in Helsinki vor Gericht.

Die finnische Staatsanwaltschaft wirft dem georgischen Kapitän sowie dem Ersten und dem Zweiten Offizier, beide aus Indien stammend, vor, während der Fahrt des Schiffes am 25.12.2024, den Anker ihres unter der Flagge der Cookinseln fahrenden Schiffes über dem Meeresgrund mitgeschleift zu haben und dadurch das Stromkabel Estlink 2 zwischen Finnland und Estland sowie vier Kommunikationsleitungen im Finnischen Meerbusen beschädigt zu haben.

Finnische Sicherheitskräfte hatten das Schiff daraufhin gestoppt und in finnische Hoheitsgewässer umgeleitet. Die Staatsanwaltschaft beziffert die Reparaturkosten auf mindestens 60 Millionen Euro. Im Falle einer Verurteilung wegen schwerer Sachbeschädigung und schweren Eingriffs in den Telekommunikationsverkehr drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Die drei Angeklagten haben alle Vorwürfe zurückgewiesen. Der Kapitän sprach gegenüber des finnischen Rundfunks YLE von einem „Seeunfall“. Die Verteidigung argumentiert, Finnland sei nicht zuständig, da die Kabel außerhalb der finnischen Hoheitsgewässer beschädigt worden seien und markiert damit den wesentlichen Punkt.

EAGLE S Route gemäß Marinetraffic. Bild: NotAGenious, CC BY-SA 4.0
EAGLE S Route gemäß Marinetraffic. Bild: NotAGenious, CC BY-SA 4.0

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) ist hier das wichtigste Regelwerk. Es gibt seit 1994 die Rechte u. a. für Schifffahrt, Wissenschaft und das Verlegen von Kabeln und Pipelines vor, zeigt aber gleichzeitig auch die Pflichten auf, beispielsweise die Verhinderung von Piraterie und illegaler Fischerei und den Schutz der Meeresumwelt. Ein wesentlicher Punkt zur friedlichen Streitbeilegung nach UNCLOS ist das Prinzip von Kooperation und Kontrolle zwischen den Schifffahrtsnationen und internationalen Organisationen, wie z. B. der IMO (internationale Schifffahrtsorganisation der UN). Streitigkeiten außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit können vor internationalen Gerichten, wie z. B. dem internationalen Seegerichtshof (ITLOS) in Hamburg verhandelt werden.

Die Seegrenzen im Finnischen Meerbusen sind aufgrund der räumlichen Enge des Seegebietes durch bilaterale Abkommen zwischen Finnland, Russland und Estland geregelt. D. h. die Hoheitsgewässer in der 12 Seemeilenzone sind national kontrolliert, darüber hinaus gilt das Recht der friedlichen Durchfahrt in der sich anschließenden ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die spannendste Frage ist deshalb, ob die finnische Gerichtsbarkeit eine Zuständigkeit für „ihr“ Kabel auch in den internationalen Gewässern der AWZ erkennt oder den Fall an ein internationales Gericht überweist.

kdk, ntv

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