Gebiete für Schießübungen gesperrt
Die russische Marine hat für einen großen Teil des Schwarzen Meeres und den größten Teil des Asowschen Meeres Übungsgebiete angekündigt, wodurch die Schifffahrt zu den ukrainischen Handelshäfen effektiv eingeschränkt wird.
Der kommerziellen Schifffahrt und dem Flugverkehr wird empfohlen, die ausgewiesenen Gebiete vom 13. bis 19. Februar zu meiden. Ein Gebiet erstreckt sich über die nördliche Einfahrt zur Straße von Kertsch, wodurch ukrainische Häfen am Asowschen Meer für die Dauer der Übung von der Schifffahrt abgeschnitten sein könnten. Dazu gehören die Häfen von Mariupol, Berdjansk und Henitschesk. Russland hat die Meerenge in der Vergangenheit aufgrund von Streitigkeiten über die Seehoheit blockiert.
Auf der Schwarzmeerseite erstrecken sich zwei Übungsgebiete von der russisch besetzten Halbinsel Krim aus, eines im Westen Richtung Odessa und eines im Südwesten Richtung Bulgarien. Das westliche Übungsgebiet lässt nur einen schmalen Streifen der Küstengewässer übrig, der Odessa mit dem Bosporus verbindet.
Die Ankündigung der Übungsgebietes wurde etwa zeitgleich mit der Ankunft von drei Panzerlandungsschiffen der Ropucha-Klasse der russischen Marine im Schwarzen Meer veröffentlicht. Drei weitere befinden sich auf der Durchfahrt durch den Bosporus und werden voraussichtlich am Mittwoch im Laufe des Tages eintreffen. Diese Schiffe ergänzen die sieben vorhandenen amphibischen Angriffsschiffe der Schwarzmeerflotte und sollen im Falle einer möglichen Invasion der Ukraine eine unterstützende Rolle spielen. Drei dieser Schiffe waren beim Verlassen der Ostsee bereits aufmerksam verfolgt worden.
In der Zwischenzeit sind mehrere Einheiten der russischen Marine aus der Pazifikflotte und der Nordflotte zu einem Übungseinsatz im Mittelmeer unterwegs. Das Flaggschiff der Nordflotte, der Kreuzer „Marschall Ustinov“ der Slava-Klasse, lief am Montag in das Mittelmeer ein. Der Kreuzer Varyag, der Zerstörer Admiral Tributs und der Öltanker Boris Butoma erreichten das östliche Mittelmeer letzte Woche über den Suezkanal.
Gem. UNCLOS 1982 (in Kraft ab 1994 auch für Russland) sind „Warngebiete“ auf Hoher See mit Schießübungen im Frieden rechtlich zulässig, allerdings nur im „clear range Verfahren“, d.h. wenn niemand gefährdet ist. „Sperrgebiete“ sind innerhalb von 12 Meilen zeitlich begrenzt (auch) im Frieden zulässig. Auf hoher See (jenseits 12 Sm) sind Sperrgebiete (gewohnheitsrechtlich) im Kriegsfall zulässig. Alle Warn- und Sperrgebiete müssen international angekündigt werden, was hier geschehen ist.
Die russ. Rhetorik („warning“ und „closures“) ist so formuliert (bzw. die Medien transportieren es so), dass die zivile Schifffahrt tatsächlich massiv abgeschreckt wird. Es entsteht eine blockadeähnliche Situation im Schwarzen und im Asowschen Meer. Praktisch kein Seehandel mit Ukraine und mit den russ. Häfen der Region wegen des hohen Risikos. Wer gute Nerven hat, kann trotzdem nach Odessa oder Mariupol fahren, solange kein Krieg herrscht, wenn diese Praxis Schule macht, sind ähnliche Warn- und Sperrgebiete auch woanders zu befürchten (z. B. Ostsee).
Quelle: The Maritime Executive / private Recherchen
Vielleicht blufft der nur, damit ihm nachher alle froh und munter die Krim schenken. Falls er aber doch ernst macht, wird er der Hitler des 21. Jahrhunderts und hoffentlich auch so enden.
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