Die vergangenen Jahre haben den Berg von Regelungen in der Bundeswehr immer weiter anschwellen lassen. Leidtragende sind die Soldaten an Bord der Schiffe und Boote.
Ein U-Boot-Fahrer benötigt einen bestimmten Lehrgang, um seine fachliche Verwendbarkeit zu erhalten. Bei Anreise wird festgestellt, dass eine der erforderlichen betriebsärztlichen Vorsorgen nicht mehr gültig ist. Der Soldat erklärt sich trotzdem mit einer freiwilligen, vermeintlich risikobehafteten Teilnahme einverstanden. Der Lehrgangsverantwortliche möchte sich jedoch nicht angreifbar machen und verweist auf geltende Bestimmungen. Im Endeffekt verliert der Soldat also seine Tauglichkeit, weil ihm ein nur wenige Minuten dauerndes Aufklärungsgespräch fehlt. Beispiele wie dieses machen deutlich,
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