Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen. Foto: Condor IMS GmbH

Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen. Foto: Condor IMS GmbH

CONDOR IMS – Zulassung zur Bewachung von Seeschiffen

Seit Ende Dezember 2021 ist die CONDOR International and Maritime Services (CONDOR IMS GmbH) erneut für die Bewachung von Seeschiffen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen. Damit gehört das in Essen ansässige Unternehmen zu den wenigen deutschen Pionieren, die das Verfahren zur Abwehr äußerer Gefahren auf Seeschiffen erfolgreich absolviert haben.

Private Sicherheitsunternehmen, die bewaffnete Dienstleistungen mit dem Ziel der Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge anbieten möchten, benötigen seit Dezember 2013 – unabhängig vom Sitz ihrer Niederlassung – eine BAFA-Genehmigung. Diese erfolgt im Benehmen mit der Bundespolizei (BPOL), die vor allem die spezifischen Verfahrensabläufe und die maritimen Anforderungen prüft. Gleichermaßen müssen deutsche Sicherheitsunternehmen auch dann einen Antrag auf Zulassung stellen, wenn sie Sicherheitsdienstleistungen auf Schiffen, die unter anderen Flaggen in internationalen Gewässern fahren, anbieten wollen. „Mit den Regelungen des § 31 Gewerbeordnung werden besondere Anforderungen an die betriebliche Organisation gestellt, die nochmals deutlich über die ISO 9001 Zertifizierung hinaus gehen. Unser Unternehmen, die Verfahrensabläufe und die fachliche sowie persönliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung und der mit dem bewaffneten maritimen Einsatz betrauten Personen stehen Einsatzanforderungen berechtigte Zulassungsverfahren zusammen.

Die Erfüllung dieser Anforderungen prüft das BAFA im Benehmen mit der Bundespolizei nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Prüfung erfolgt dabei unternehmensbezogen, d. h. das BAFA und die Bundespolizei prüfen die betriebliche Organisation und die Verfahrensabläufe im Unternehmen sowie die Anforderungen an den zum Verantwortlichen benannten leitenden Angestellten.

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