Drohnen der Iranischen Revolutionsgarde beim Übungsschießen. Foto: MENA

Drohnen der Iranischen Revolutionsgarde beim Übungsschießen. Foto: MENA

Iranische Revolutionsgarde erhält neue Drohnen und Raketen

Iranische Nachrichtenagenturen berichten, dass das Korps der Revolutionsgarden (IRGC) mit weitreichenden Drohnen und Raketen aufgerüstet wurde.

Aufrüstung

Die staatliche iranische Nachrichtenagentur IRNA meldete, dass verschiedene Arten von Drohnen, Marschflugkörpern und ballistischen Raketen mit einer Reichweite von 300 bis 1.000 km zur Bewaffnung der Revolutionsgarde hinzugekommen seien. Der Iran reagiert damit auf Verlautbarungen aus den USA, dass in Kürze bewaffnete Marinesoldaten die Handelsschiffe in der Region schützen könnten.

Siehe dazu den Artikel „US-Navy: Einsätze auf Handelsschiffen in Hochrisikogebieten“ vom 16.08.2023.

Fadenscheiniges Narrativ

Teheran behauptet regelmäßig, die festgesetzten Schiffe hätten gegen die Schifffahrtsbestimmungen verstoßen. Einigen Schiffen wurde die Weiterfahrt allerdings gewährt, nachdem als Gegenleistung im Ausland festgehaltene iranische Schiffe freigelassen wurden.

Herausforderndes Grenzgebiet

Bei einer Nordwest-Passage der Straße von Hormus befindet sich der Schifffahrtsweg in omanischem Seegebiet. Der weitere Weg im nördlichen Verkehrstrennungsgebiet Richtung Bahrain führt jedoch beim Eintritt in den Persischen Golf durch iranisches, bzw. iranisch reklamiertes Seegebiet. Durchfahrende Kriegsschiffe - so verlangt es der Iran - müssen sich für diese Passage anmelden und eine Erlaubnis einholen.

Rechtslage

Nach dem Seerechtsübereinkommen der UNO steht Schiffen allgemein das Recht der unangemeldeten, zügigen Transitdurchfahrt zu, wobei Kriegsschiffe wie Handelsschiffe behandelt werden. Das Seerechtsabkommen wurde vom Iran zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Auch die USA sind diesem Abkommen bisher nicht beigetreten.

Beide Staaten haben allerdings die Genfer Seerechtskonventionen unterzeichnet, doch nur die USA haben sie auch ratifiziert. Auch nach diesen Konventionen haben Schiffe das Recht der friedlichen Durchfahrt durch die Straße von Hormus. Für Kriegsschiffe behält sich der Iran jedoch die Freigabe dafür vor.

Die USA lassen ihre Kriegsschiffe weiterhin unangemeldet die Straße von Hormus passieren und berufen sich dabei auf das Völkergewohnheitsrecht, welches im Rahmen des Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen kodifiziert wurde. Die USA sind dem Seerechtsübereinkommen jedoch nie beigetreten, wie schon dargestellt.

Speedboot der Iranischen Revolutionsgarden. Foto: WANA

Drohung

Nachdem das Pentagon seine Präsenz im Persischen Golf und im Roten Meer verstärkt hatte, warnte der Sprecher der iranischen Hardliner des Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) in einem von der Nachrichtenagentur FARS veröffentlichten Kommentar, dass die Islamische Republik in der Lage sei, "jeden Unfug" der Amerikaner zu erwidern, auch durch die Beschlagnahme ihrer Schiffe. Die neuen Raketen hätten eine größere Reichweite und seien präziser. Die Marschflugkörper könnten mehrere Ziele gleichzeitig angreifen und seien nach dem Start noch manipulierbar. Damit erhalte das IRGC seine ersten ballistischen Langstreckenraketen, angeblich vollständig aus iranischer Fertigung. Sie seien sogar in der Lage, feindliche Flugzeugträger vollständig zu zerstören! Außerdem sei man am Persischen Golf durchaus in der Lage, die Sicherheit der Region selbst zu gewährleisten - man brauche keine amerikanischen Streitkräfte im Gebiet, so ein anderer Sprecher.

Aktion - Reaktion

Von Deeskalation also keine Spur. Eine funktionierende Industrie und damit auch der Wohlstand in der Welt, nicht nur in Deutschland, hängt wesentlich von freien und sicheren Schifffahrtswegen ab. Drohungen, einen der weltweit wichtigsten Seehandelswege zu schließen, wie es der Iran mehrfach angekündigt hat, dürfen nicht unbeantwortet bleiben. Besonnene Politik und gute Antworten auf beiden Seiten sind jetzt vonnöten.

Quelle: gCaptain, Wikipedia

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