Türkei hat die Meerengen Bosporus und die Dardanellen für russische Schiffe geschlossen.
Am 24.02.22 forderte die Ukraine die Türkei auf, diese Maßnahme zu treffen. Daraufhin wurde über verschiedene Agenturen gemeldet, die Türkei habe die Durchfahrt ins Schwarze Meer geschlossen. Am 26.02.22 vermeldete Reuters, dass sei ein Gerücht und tatsächlich war zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Verlautbarung ergangen. Die Verwirrung ist inzwischen beendet. Am 28.02.22 verlautete aus Ankara, dass das NATO Mitglied Türkei verhindert, dass russische Kriegsschiffe über das Schwarze Meer die Ukraine anlaufen. Präsident Erdogan hatte zuvor den Angriff auf die Ukraine verurteilt.
Der türkische Außenminister Cavusoglu verwies auf den Vertrag von Montreux von 1936. Aber was besagt dieser?
Der Vertrag von Montreux von 1936 gibt der Türkei die volle Souveränität über die Dardanellen, das Marmarameer und den Bosporus. Der Vertrag besteht aus 29 Artikeln, die den zivilen und militärischen Schiffsverkehr regeln. Dazu gehört auch die Regelung von Gebühren, die Definition von Kriegsschiffen und die Gesamttonnage. Die Meerengen sind ein internationaler Schifffahrtsweg, demnach Handelsschiffe in Friedenszeiten freie Durchfahrt haben. Die türkischen Behörden können Gebühren erheben, aber nicht die Passage verbieten. In Kriegszeiten dürfen alle Handelsschiffe der Staaten passieren, die nicht mit der Türkei im Krieg stehen.
Besondere Regelungen gelten für Kriegsschiffe: In Friedenszeiten muss den türkischen Behörden die Durchfahrt eines Kriegsschiffes vorher auf diplomatischem Wege mitgeteilt werden. Kriegsschiffe von Staaten, die nicht zu den Anrainern des Schwarzen Meeres gehören, dürfen sich nicht länger als 21 Tage im Schwarzen Meer aufhalten. Die Tonnage von Kriegsschiffen der Nichtanrainer-Staaten darf mit einzelnen Ausnahmen 15.000 Gesamttonnen nicht überschreiten. Befindet sich die Türkei im Krieg, liegt die Hoheit bei der Türkei, aber wenn – wie im aktuellen Fall – ein Krieg herrscht, an die Türkei nicht beteiligt ist, darf sie Kriegsschiffen kriegsführender Nationen die Passage untersagen. Ausnahme ist die Rückkehr zum Heimathafen.
Quelle: Reuters, Wikidark, archive.org/Seerecht
Zitat aus dem Vertrag von Montreux, Artikel 4:
„In Kriegszeiten genießen Handelsschiffe unter jeder Flagge und mit jeder Art von Ladung, sofern die Türkei nicht kriegsführend ist, in der Meerenge freie Durchfahrt“
Interessant -wie ist es mit Waffenlieferungen auf russischen komerziellen Frachtern?