Gorch Fock auf der Hanse Sail in Rostock 2022, Foto: Iryna Oleksynska

Gorch Fock auf der Hanse Sail in Rostock 2022, Foto: Iryna Oleksynska

Letzte große Anklage im Ermittlungskomplex „Elsflether Werft AG“ erhoben

Betrug in elf Fällen, unter anderem auch in Sachen "Gorch Fock"

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück gibt in einer Pressemitteilung vom 02.09.2022 bekannt, dass Anklage wegen Betruges in einem besonders schweren Fall zum Nachteil des Marinearsenals Wilhelmshaven gegen zwei ehemalige Vorstände der Elsflether Werft AG erhoben wurde.

Mit der umfangreichen Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft zwei ehemaligen Vorständen der Elsflether Werft AG (EW AG) gewerbsmäßigen Betrug in einem besonders schweren Fall zum Nachteil des Marinearsenals in Wilhelmshaven (MArs) vor. Die beiden Männer sollen zwischen 2014 und 2018 dafür verantwortlich gewesen sein, dass bei der EW AG systematisch unzutreffende Abrechnungen fremder Leistungen von Subunternehmen gegenüber dem MArs erfolgten, wobei einem der Angeschuldigten aufgrund seiner Funktion innerhalb der Vorstandsstruktur lediglich vorgeworfen wird, dass er trotz vorliegender Kenntnis von der Abrechnungspraxis diese nicht unterbunden hat.

Die Anklageschrift umfasst insgesamt 11 Instandsetzungsprojekte der EW AG, u.a. auch die Instandsetzung des Segelschulschiffs "Gorch Forck", bei denen jeweils Gutschriften oder reduzierte Rechnungen bewusst nicht ordnungsgemäß an das MArs weitergeleitet und somit in der Folge zu hohe Zahlungen durch Mitarbeiter des MArs an die EW AG veranlasst worden sein sollen.

Dem MArs - also dem Bund - ist somit ein Schaden von 7.204.502,27 Euro entstanden. Die weiteren Einzelschäden belaufen sich auf Beträge zwischen ca. 48.000,- Euro und ca. 1,6 Millionen Euro, wobei auf die Instandsetzung des Segelschulschiffs "Gorch Fock" lediglich eine Summe von 247.317,28 Euro entfällt. Durch falsche Stundenzettel allein soll ein Schaden in Höhe von über 135.000,- Euro verursacht worden sein.

Im Falle einer Verurteilung droht den beiden Männern eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Das Landgericht Oldenburg muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Mit dieser letzten großen Anklage aus dem Ermittlungskomplex "Gorch Fock" nähert sich eine seit Dezember 2018 andauernde gemeinsame Arbeit der Straf­verfolgungsbehörden dem Ende. In den vergangenen Jahren wurden durch die bei der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg eingerichtete Sonderkommission „Wasser“, bestehend aus 15 Polizeibeamtinnen und -beamten, über 14 Terabyte Daten und 1.450 Aktenordner gesichtet und ausgewertet. Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück waren bis zu vier Staatsanwälte und eine Wirtschaftsreferentin zeitgleich mit dem Verfahren befasst.

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