Vereinbarung zwischen Marine und GDWS unterzeichnet. Foto: Deutsche Marine

Vereinbarung zwischen Marine und GDWS unterzeichnet. Foto: Deutsche Marine

Deutsche Marine und GDWS sichern Seeverkehr

Am 30. Juni 2025 wurde zwischen der Deutschen Marine und der "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" (GDWS) eine Vereinbarung über die zivil-militärische Zusammenarbeit unterzeichnet. Die Übereinkunft regelt die Kooperation für die Steuerung des zivilen Seeverkehrs auf deutschen Seewegen.

Vor dem Hintergrund der sicherheitspolitischen Lage stellt man sich hier im Sinne des "Operationsplans Deutschland" auf. Zur Landes- und Bündnisverteidigung gehört die gesamtstaatliche Verteidigung. Die neue Vereinbarung  entsteht vor dem Hintergrund der strategischen Neuorientierung der NATO. Deutschland wird im Verteidigungsfall eine „Drehscheibe“, die Versorgung Deutschlands über See bedarf auch der Festigung der Arbeitsbeziehungen zwischen den Verkehrszentralen der GDWS und der Marineschifffahrtleitung. neu auf.

Die Wichtigkeit dieser Vereinbarung wurde auch von den Unterzeichnenden, Vizeadmiral Jan Christian Kaack, Inspekteur der Deutschen Marine, und Eric Oehlmann, Leiter der GDWS, unterstrichen. "Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Baustein der gesamtstaatlichen Verteidigungsfähigkeit und Sicherheitsvorsorge. Durch sie sind vor allem Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege zwischen Marineschifffahrtleitung und GDWS sauber festgelegt. Im Ernstfall können wir damit Handelsschiffen verbindlich sagen, wo und wann sie entlang deutscher Wasserstraßen fahren oder deutsche Häfen anlaufen dürfen - oder sogar sich zu einem Konvoi versammeln sollen", so der Inspekteur der Marine. Auch der der Leiter der GDWS untermauerte die Wichtigkeit des Abkommens: "Zusammen sorgen wir dafür, dass der Seeverkehr auf unseren Seewegen sicher, verlässlich und koordiniert bleibt. Gemeinsam stärken wir die Fähigkeit, Versorgung auch unter anspruchsvollen Bedingungen zu gewährleisten - sei es im täglichen Betrieb oder in Ausnahmesituationen." Zu der Feinausplanung, die die Kooperationsvereinbarung festlegt, gehört unter anderem eine Regelung von Prioritäten im Seeverkehr vor Deutschlands Küsten im Krisen- und Konfliktfall. Die Vereinbarung hat damit erheblichen Einfluss auf Abläufe der Drehscheibenfunktion Deutschlands sowie die logistische Planung innerhalb der NATO. Auf einer strategischen Ebene berührt diese zivil-militärische Kooperation nicht nur militärischen Nachschub, sondern auch die Versorgung der Bevölkerung.



			

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