Die Einsatzboote der Bundespolizei See operieren mit einem Super Puma, Foto: Bundespolizei

Die Einsatzboote der Bundespolizei See operieren mit einem Super Puma, Foto: Bundespolizei

Garanten für maritime Sicherheit

Bislang verhallte der Ruf nach einer Küstenwache ungehört. Keimzelle könnte die Bundespolizei See werden.

Maritime Sicherheit ist wesentlicher Teil eines gesamtstaatlichen Sicherheitskonzepts. Daher verfügt Deutschland über ein umfangreiches maritimes Netzwerk von Behörden, Ämtern und Organisationen des Bundes und der Länder, das maritime Sicherheit für die deutschen Küstengewässer, Hafenzufahrten und Häfen gewährleisten soll. Während sich die föderal gegliederten USA für ihre 19 924 Kilometer langen Seegrenzen mit der US Coast Guard nur eine einzige zentrale Einrichtung unterhalten, sind in Deutschland mit einer Küstenlänge von rund 2400 Kilometern fünf verschiedene Bundesministerien und fünf Küstenländer für maritime Sicherheit verantwortlich, die Küstenländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kümmert sich um die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und die Schifffahrtspolizei, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sorgt für die Einhaltung der Zollbestimmungen auf See, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betreibt die Fischereiaufsicht und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) repräsentiert die Deutsche Marine. Schließlich überwacht das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der Bundespolizei See Deutschlands Seegrenzen. Die grundsätzlichen Zuständigkeiten werden durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt.

Maritimes Sicherheitszentrum

Das Maritime Sicherheitszentrum (MSZ) in Cuxhaven ist das entsprechende Kompetenzzentrum der operativen Kräfte des Bundes und der Küstenländer, das alle für die maritime Sicherheit zuständigen Behörden und Einrichtungen in diesem Netzwerk vereinigt. Dem MSZ gehören die Bundespolizei See, der Zoll, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Wasserschutzpolizeien der fünf Küstenländer, das Havariekommando und die Deutsche Marine an. Rund um die Uhr arbeiten an 365 Tagen die Sicherheitsbehörden im Gemeinsamen Lagezentrum See, dem operativen Kern des MSZ, zur Gewährleistung der maritimen Sicherheit auf See zusammen.

Die Bayreuth ist das zweite Schiff der Bad-Bramstedt-Klasse, Foto: Michael Nitz

Die Bayreuth ist das zweite Schiff der Bad-Bramstedt-Klasse, Foto: Michael Nitz

Auf See verhindert der Zoll den Schmuggel, kontrolliert den Warenverkehr und erhebt Zölle. Daneben nimmt der Zoll auch die Aufsicht an den EU-Außengrenzen auf See wahr, überwacht den Umweltschutz und leistet Hilfe in Seenotfällen. Das Einsatzgebiet erstreckt sich auf die deutsche Küstenlinie, 15 055 Quadratkilometer Küstenmeer und die Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ). Dafür stehen dem Zoll 31 Einsatzboote, davon zwei Swath-Schiffe, zur Verfügung. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überwacht die Einhaltung der fischereirechtlichen Regelungen in der AWZ sowie innerhalb der Küstengewässer von Mecklenburg-Vorpommern. Sie besitzt drei moderne hochseefähige Fischereischutzboote und drei Fischereiforschungsschiffe. Die Einheiten sind weltweit im Einsatz. Deutschland hat zwei internationale Fischereiabkommen im Nordatlantik unterzeichnet und ist damit zu mehrmonatigen Überwachungsfahrten in den Seegebieten zwischen Kanada, Grönland und Norwegen verpflichtet. Den wichtigsten und entscheidenden Beitrag zur maritimen Sicherheit leistet aber die Bundespolizei See.

Bundespolizei See

Die Bundespolizei See ist an den Seegrenzen der Nord- und Ostsee für den grenzpolizeilichen Schutz des deutschen Staatsgebietes zuständig. Hierzu gehört die Verhinderung der illegalen Einreise über die 700 Kilometer lange Seegrenze, die zugleich eine Schengen-Außengrenze ist und die Bekämpfung der Schlepper- und Schleuserkriminalität auf See. Die Bundespolizei See ist auch Teil einer Art Küstenwache, einem Koordinierungsverbund der Vollzugskräfte des Bundes auf See, zu dem der Zoll, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Fischereischutz gehören. Zudem ist sie als maßgeblicher Sicherheitspartner im Gemeinsamen Lagezentrum See des maritimen Sicherheitszentrums in Cuxhaven vertreten. Obgleich sie keine Küstenwache darstellt, spielt sie dennoch als eine Art Küstenwache eine Schlüsselrolle für die maritime Sicherheit Deutschlands.

Zum weitgefassten Aufgabengebiet der Bundespolizei See zählen die Überwachung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den maritimen Außengrenzen sowie polizeiliche Ermittlungen bei Straftaten mit grenzpolizeilichem und maritimen Hintergrund, die Überwachung der Seegebiete und des Schiffsverkehrs auf Nord- und Ostsee durch Seestreifen und Überwachungsflüge mit Hubschraubern zur Einhaltung der schifffahrtpolizeilichen Bestimmungen und zur Verhinderung von Gewässerverunreinigungen sowie Ermittlungen bei Straftaten gegen die Umwelt außerhalb des Küstenmeeres. Für den Seestreifendienst stehen den nachgeordneten Bundespolizeidirektionen Neustadt, Warnemünde und Cuxhaven sechs Einsatzschiffe sowie sechs Kontroll- und Streifenboote für die küstennahe Überwachung zur Verfügung. Zusätzlich werden für die tägliche Überwachung der Seegebiete navalisierte Hubschrauber vom Typ H 225 Super Puma der Bundespolizei eingesetzt. Mit den seit 2019 in Dienst gestellten drei neuen Einsatzschiffen BP 81 POTSDAM, BP 82 BAMBERG und BP 83 BAD DÜBEN ist die Bundespolizei See hochseefähig geworden.

Die 86,20 Meter langen und 13,40 Meter breiten Mehrzweckschiffe mit einer Bruttoraumzahl von 1980 erreichen eine Geschwindigkeit von 21 Knoten. Hinsichtlich Verdrängung und Größe gleichen sie den Korvetten der Klasse 130 der Deutschen Marine und zählen weltweit zu den größten Polizeischiffen. Sie verfügen über Stellplätze für Missionscontainer und über ein Hubschrauber-deck sowie einen kleinen Hangar für den möglichen Betrieb von Aufklärungsdrohnen. An Bord können 48 Personen untergebracht werden. Dazu zählen vor allem Spezialkräfte wie die GSG 9 der Bundespolizei. Zur Bewaffnung gehört seit 2020 ein 57-Millimeter-Geschütz vom Typ Bofors Mk 3. Schiffe und Hubschrauber werden von der Bundesleitstelle im Maritimen Sicherheitszentrum Cuxhaven aus eingesetzt und geführt. Mit diesen Schiffen hat die Bundespolizei See die Voraus-setzung für eine hochseefähige Küstenwache erhalten, wie sie in vielen Nationen traditionell existiert. Dies könnte ein Schritt in Richtung einer nationalen Küstenwache sein.
Das Aufgabenspektrum der neuen Einsatzschiffe umfasst neben der Überwachung und Kontrolle der Küstengewässer von Nord- und Ostsee auch Umweltschutz, Terrorimusabwehr auf See, Bekämpfung von Schleusern und Menschenhändlern, Migrationskontrolle, Schutz von Offshore-Anlagen und maritimer Infrastruktur sowie EU-Einsätze im Rahmen der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Weitere übertragene Aufgaben sind Fischereiüberwachung und die Überwachung von Unterwasserarbeiten beim Meeresbergbau und bei Forschungshandlungen im Bereich des deutschen Festlandsockels auf See sowie Hilfeleistung in See und Seeunfall-ermittlungen durch Beamte der Maritimen Ermittlungs- und Fahndungsgruppe bei Vorfällen außerhalb des Küstenmeeres auf Schiffen unter deutscher Flagge.

Frontex in der Ägäis

Seit März 2016 beteiligt sich die Bundespolizei See mit den Kontroll- und Streifenbooten BP 62 UCKERMARK und BP 64 BÖRDE am Frontex-Einsatz Poseidon Sea in der Ägäis. Konkret geht es bei der Frontex-Operation um die Unterstützung der griechischen Küstenwache bei der Sicherung der EU-Seegrenzen in der Ägäis und Überwachung der griechisch-türkischen Seegrenze. Die beiden deutschen Streifenboote und etwa 30 Bundespolizisten sind auf der griechischen Insel Samos stationiert und operieren von dort aus gemeinsam mit der griechischen Küstenwache. Neben den griechischen und deutschen Patrouillenbooten sind auch Küstenwachboote aus den EU-Mitgliedstaaten Schweden und Finnland in der Ägäis im Einsatz. Die beiden Kontroll- und streifenboote wurden noch 2016 in Rostock auf ein Frachtschiff verladen und im Huckepackverfahren nach Samos verbracht. Dieses Verlegungsverfahren wird bei den drei neuen Einsatzschiffen nicht mehr erforderlich sei, denn diese hochseefähigen Schiffe können durchhaltefähig weit entfernte Einsatzgebiete auf eigenem Kiel erreichen.

Zollboot Helgoland des Bundesministeriums der Finanzen, Foto: BMF

Zollboot Helgoland des Bundesministeriums der Finanzen, Foto: BMF

Piraterie-Präventionszentrum

Auch Vorbeugung und Bekämpfung der Piraterie zählt zu den Aufgaben der BPOL See. 2010 wurde das Piraterie-Präventionszentrum (PPZ) in Neustadt in Holstein eingerichtet. Das PPZ bietet der maritimen Wirtschaft die Informationsplattform Piraterieprävention an. Diese ermöglicht dem Benutzerkreis den Austausch aktueller Informationen zwischen Reedereien, Behörden und maritimen Organisationen zu gefährlichen Schiffsrouten und damit eine schnelle und zielgerichtete Steuerung aktueller Lageerkenntnisse mit dem Ziel, Handlungsmöglichkeiten zum Schutz vor Piraterie zu geben und Schiffsentführungen zu verhindern.

Zu den Dienstleistungen des PPZ gehören aktuelle Risikobewertungen, Empfehlungen für technische Präventionsmaßnahmen, Maßnahmen zum Schutz der Besatzung, Vermittlung von Verhaltensgrundsätzen wie passive Abwehr (Wasserschläuche, Relingschutz, Zitadelle) oder praktische Abwehr (nautische Manöver), Umsetzen von Gefahrenplänen und Best Management Practices, Teamtraining oder Psychologische Vorbereitung. Im Falle eines akuten Piratenangriffs steht das PPZ im Maritimen Dauerdienst den Reedern mit maritimer Fachexpertise zur Verfügung.

Das Fischereischutzboot Seeadler gehört dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Foto: BMEL

Das Fischereischutzboot Seeadler gehört dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Foto: BMEL

Zusammenarbeit mit der Marine

Zwischen der Bundespolizei See und der Marine besteht seit jeher eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, sind doch beide für den Schutz und die Sicherheit des deutschen Staatsgebietes auf See zuständig. Seit 2011 ist die Deutsche Marine mit der Bundespolizei See auch im Maritimen Sicherheitszentrum und im Gemeinsamen Lagezentrum See vertreten. Abgesehen von ihrer Rolle im Spannungs- und Verteidigungsfall und anders als bei vielen anderen Marinen der Welt, haben die deutschen Seestreitkräfte innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone keine polizeiliche Vollzugsbefugnis. Doch aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen unterstützt die Deutsche Marine die Vollzugsbehörden des Bundes und der Länder in den Bereichen Seeraumüberwachung, Search and Rescue (SAR) über See, bei Transporten sowie bei der Ölüberwachung und Ölbekämpfung. In Neustadt und in Warnemünde ist die Bundespolizei See innerhalb der Liegenschaften der Marine disloziert. Auch unterstützen sich die maritimen Einheiten der Marine und der Bundespolizei See regelmäßig, anlassbezogen bei Bedarf logistisch, technisch und personell – insbesondere bei gemeinsamen Übungen und in der Aus- und Fortbildung. Schließlich wurden auf den deutschen Einheiten bei der EU-geführten Anti-Piraterie-Mission Atalanta neben Feldjägern auch Vollzugsbeamte der Bundespolizei eingeschifft.

Eine nationale Küstenwache wird gefordert

Als 1998 der Holzfrachter PALLAS brennend im Meer trieb und schließlich vor Amrum auf Grund lief, kam es im Nationalpark Wattenmeer Schleswig-Holstein zu einer Umweltkatastrophe. Mehrere Schleppversuche scheiterten wegen des Sturms. Die Ermittlungen des Seeamtes zur Havarie der PALLAS offenbarten zahlreiche Probleme bei Unfallverhütung, Unfallbekämpfung und Unfallmanagement durch Kompetenzenwirrwarr, ungeklärte Zuständigkeiten und fehlende Koordination. Der Abschlussbericht des Kieler Landtags vom Januar 2000 forderte aufgrund der PALLAS-Erfahrungen die Bildung einer einheitlichen Küstenwache. Doch anstelle einer Küstenwache wurde 2004 das Maritimen Sicherheitszentrum in Cuxhaven errichtet, um das nach dem Unglück erarbeitete Sicherheitskonzept Deutsche Küste des Bundes und der Küstenländer umzusetzen. Das Konzept umfasst Radar- und Luftüberwachung des Seeraums, Lotseneinsatz, Einsatz von Notschleppern für manövrierunfähige Schiffe, Umweltschutz auf See und die Koordination von Rettungseinsätzen.

Die Koordinationsverbünde wie das Havariekommando und das MSZ stellen aber noch keine einheitliche Küstenwache dar. Einmal sind die Aufgaben des Havariekommandos und des MSZ nahezu identisch, zum anderen gründet sich das MSZ auf eine Verwaltungsvereinbarung unter Wahrung der föderalen Eigenständigkeit, die an den originären Zuständigkeiten der beteiligten Behörden und Länder festhält. Damit ist das MSZ bei all seinen Entscheidungen und Maßnahmen unverändert auf Organleihe, Amtshilfe und andere juristische Hilfskonstruktionen angewiesen, Es verfügt weder über eine einheitliche Kommandogewalt noch über ein Durchgriffsrecht. Die ursprünglichen Zuständigkeiten der Behörden und Länder bleiben erhalten.
Die Forderungen nach einer einheitlichen Küstenwache reichen weit zurück. Bereits nach Gründung des Bundesgrenzschutzes 1951 forderte der Bundesrechnungshof 1954 die Zusammenlegung der seegehenden Kräfte des Bundes. Doch die Küstenländer und Bundesministerien winkten ab. 2005 wollte Schleswig-Holstein seine aus mehreren Landesbehörden gebildete Küstenwache dem Bund unterstellen. Das scheiterte am Veto der anderen Küstenländer. Eine Initiative der FDP-Fraktion sprach sich für die Schaffung einer nationalen Küstenwache in zwei Schritten aus. Zuerst sollten die Bundeszuständigkeiten zusammengefasst und dann die Landeskompetenzen auf den Bund übertragen werden. Auch diese Forderung wurde verworfen.
Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste und die Nordfriesische Insel- und Halligkonferenz forderten wiederholt eine straff organisierte, unter einheitlichem Kommando stehende Küstenwache. Das BMI hatte 2010 dazu eine Vorlage erarbeitet: Eingliederung des Wasserzolldienstes in die Bundespolizei See und Zusammenlegung der Leitstellen von Bundespolizei, Zollverwaltung und Fischereiaufsicht. Das hätte eine Verbesserung der Sicherheit auf See durch eine bundes-einheitliche Aufgabenwahrnehmung sowie Kostenvorteile durch eine gemeinsame Bereederung bedeutet. Auch diese Vorlage blieb Papier.

In einem Antrag der Regierungsparteien vom 11. Mai 2011 zur Zukunftsfähigkeit der maritimen Wirtschaft als nationale Aufgabe heißt es: „Das Festhalten an föderalen Strukturen im Bereich der Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr auf den Meeren, Seeschifffahrtsstraßen und Seehäfen ist nicht zielführend. Die Einrichtung des nationalen Havariekommandos, des Koordinierungsverbundes Küstenwache und des Maritimen Sicherheitszentrums sind erste Schritte zur Verbesserung der Seeverkehrssicherheit und Gefahrenabwehr. Das System bleibt aber bei Konfliktfällen anfällig.“ Daher sollte der Bundestag die Bundesregierung auffordern, „in einem ersten Schritt die Kompetenzen der auf See tätigen Bundesbehörden mit der späteren Zielsetzung des Aufbaus einer nationalen Küstenwache zusammenzuführen.“ Gefordert wurde letztlich eine Nationale Küstenwache in einer eigenständigen Behördenform. Die Führung könnte aufgrund der materiellen und personellen Ausstattung und der Expertise bei der Bundespolizei See liegen. Der Verantwortungsbereich sollte die deutschen Hoheitsgewässer und alle der Bundesrepublik auf hoher See obliegenden Verpflichtungen umfassen. Bislang sind alle Forderungen nach einer Küstenwache jedoch zu den Akten gelegt worden.

Dieter Stockfisch

1 Kommentar

  1. In 2022 und im Zeitalter der Zeitenwende sollte man die heutigen Äußerungen der Verteidigungsministerin auf einer Veranstaltung der BAKS übertragen auf die langjährige Forderung nach einer gemeinsamen Küstenwache :
    Schluss mit schönen Papieren, stattdessen realisieren.
    Weg mit föderalen Kirchtürmen zum Nutzen aller!

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