Um Seegebiete wie den Golf von Guinea dauerhaft von der Gefahr der Piraterie zu befreien, sind einschneidende Maßnahmen erforderlich. Erfolg verspricht das Konzept der Maritimen Sicherheitssektorreform mit dem Aufbau einer nachhaltigen Sicherheitsgovernance.
Piraterie wird auch heute noch gern mit unter der Fahne von Jolly Rogers segelnden Seeräubern aus Film und Fernsehen in Verbindung gebracht. Dabei ist die Bedrohung durch Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auch im 21. Jahrhundert ein reales Risiko für die Schifffahrt und die Sicherheit im Seeverkehr. Nach Artikel 101 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) umfasst solche Seeräuberei „a) jede rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede Plünderung, welche die Besatzung oder die Fahrgäste eines privaten Schiffes […] zu privaten Zwecken begehen und die gerichtet ist i) auf Hoher See gegen ein anderes Schiff […] oder gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes […]“ oder „ ii) an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht […].“ Der bewaffnete Raub umfasst der International Maritime Organisation (IMO) zufolge jeden rechtswidrigen Akt der Gewaltanwendung, der Festnahme und der Plünderung oder die Androhung dieser Maßnahmen, die privat begangen werden und gegen Personen oder Gegenstände an Bord eines Schiffes in internen oder Territorialgewässern durchgeführt werden.
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